Start / Investors / Corporate Governance / Directors' Dealings

Directors' Dealings

Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, sind verpflichtet, sowohl dem Emittenten als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sie eigene Geschäfte in Aktien des Unternehmens oder sich auf diese Aktien beziehende Finanzinstrumente tätigen. Diese Pflicht gilt gleichermaßen für bestimmte mit den Vorgenannten in enger Beziehung stehende Personen (z. B. Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder, juristische Personen).

Die MOBOTIX AG veröffentlicht hier die ihr gemeldeten so genannten Directors’ Dealings und kommt damit ihrer Pflicht als Emittent nach:

01. Mitteilung vom 20.08.2009

02. Mitteilung vom 24.08.2009

03. Mitteilung vom 16.06.2010

04. Mitteilung vom 16.06.2010

05. Mitteilung vom 22.12.2010

06. Mitteilung vom 19.07.2011

07. Mitteilung vom 16.11.2011

08. Mitteilung vom 16.11.2011

09. Mitteilung vom 16.11.2011

10. Mitteilung vom 16.11.2011

11. Mitteilung vom 03.05.2012