Directors' Dealings
Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, sind verpflichtet, sowohl dem Emittenten als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sie eigene Geschäfte in Aktien des Unternehmens oder sich auf diese Aktien beziehende Finanzinstrumente tätigen. Diese Pflicht gilt gleichermaßen für bestimmte mit den Vorgenannten in enger Beziehung stehende Personen (z. B. Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder, juristische Personen).
Die MOBOTIX AG veröffentlicht hier die ihr gemeldeten so genannten Directors’ Dealings und kommt damit ihrer Pflicht als Emittent nach:

