Jährliches Dokument RGJ 2011
Angaben zum Jährlichen Dokument nach § 10 WpPG
Gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ist ein Emittent von Wertpapieren verpflichtet, einmal jährlich und bezogen auf das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr seine gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen in einem Dokument (Jährliches Dokument) zusammenzufassen und zu veröffentlichen.
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die in ihm verwiesen werden, veraltet sein können. Eine Pflicht zur Aktualisierung der Informationen durch die MOBOTIX AG besteht nicht.
Für das vergangene Geschäftsjahr (1. Juli 2011 bis 30. September 2011) veröffentlichen wir gemäß § 10 WpPG dieses Jährliche Dokument.
Sollten Sie die aufgeführten Dokumente aufgrund technischer Probleme nicht einsehen können oder Kopien der Original-Veröffentlichungen wünschen, so senden wir Ihnen gerne auf Anfrage die entsprechenden Dokumente kostenfrei zu.
Jährliches Dokument RGJ 2011
| I. |
Ad hoc Mitteilungen - § 15 WpHG |
| II. |
Directors´ Dealings Mitteilungen - § 15a WpHG |
| 19.07.11 |
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG |
| III. |
Veröffentlichungen von Mitteilungen zu Veränderungen von Stimmrechtsanteilen - §§ 21, 25, 26, 27 WpHG |
| IV. |
Vorabbekanntmachungen |
| 17.08.11 |
Vorabbekanntmachung Geschäftsbericht 2010/11 |
| V. |
Zulassungsfolgepflichten |
| a) |
Jahresabschlussberichte |
| 24.08.11 |
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| b) |
Quartalsbericht |
| c) |
|
| d) |
|
| e) |

