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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 25. Juni 2008

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Miet-, Software-Überlassungs- und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerverschuldverhältnissen (im Folgenden: „Gegenstand“) sowie für alle Angebote. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn bei fortgeführten Geschäftsbeziehungen kein erneuter Hinweis auf die ausschließliche Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen erfolgt.

1.2 Abweichende Vereinbarungen, nachträgliche Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von MOBOTIX schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die denen der MOBOTIX AG (MOBOTIX) widersprechen, werden von MOBOTIX nicht akzeptiert.

1.3 Mündliche und telefonische Bestellungen gelten als zu diesen Geschäftsbedingungen erteilt.

1.4 Ist ein Teil oder sind Teile der Geschäftsbedingungen der MOBOTIX, gleich aus welchem Grund, unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Bedingungen nicht.

2. Angebote, Auftragsbestätigungen

2.1 Die Angebote von MOBOTIX sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch MOBOTIX. Erteilt MOBOTIX keine Auftragsbestätigung, so kommt der Liefervertrag mit der Lieferung der Ware durch MOBOTIX zustande; in diesem Fall gilt die Übersendung der Ware als Auftragsbestätigung.

2.2 Angaben in Angeboten von MOBOTIX über Maße, Materialien, Farben, Konstruktionen und sonstige Merkmale sind unverbindlich; sie werden erst durch MOBOTIX schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3 Änderungen zugesicherter Eigenschaften bleibt MOBOTIX vorbehalten, sofern dies für den Vertragspartner nicht unzumutbar ist.

2.4 Der Vertragspartner ist für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften bei der Handhabung bzw. Betrieb der gelieferten Waren verantwortlich.

3. Preise und Gegenleistung, Updates

3.1 Die Preise von MOBOTIX sind Nettopreise zzgl. der am Liefertag geltenden gesetzlichen MwSt. in EURO.
In Angeboten, die sich direkt an Verbraucher wenden (dazu zählt insb. der Internet-Shop von MOBOTIX), werden Bruttopreise incl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. ausgewiesen. Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung angegebenen Bruttopreise sind in Verträgen mit Verbrauchern maßgeblich.

3.2 Soweit eine längere Lieferfrist als vier Monate ab Vertragsschluss vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich unverpackt ab Werk.

3.3 Bei Lieferungen ins Ausland trägt der Vertragspartner zusätzlich die Zoll- und Zollbehandlungskosten.

3.4 Enthält der Gegenstand Computerprogramme, die der so genannten "General Public Licence" (GPL) oder einer anderen Copyleft-Vereinbarung (LGPL, BSD, etc.) unterfallen, so erhält der Vertragspartner zusammen mit dem Gegenstand eine Ausfertigung der Lizenz als Kopie. Diese Lizenz gilt ergänzend zu diesen Bedingungen speziell für die Rechte an und die Verwendung der GPL-Software unter Ausnahme der dortigen Bestimmungen über Haftung und Gewährleistung. Insoweit gelten die Bestimmungen dieser AGB. MOBOTIX ist in Bezug auf diese Programme drei Jahre ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Programme (oder des prozessorgesteuerten MOBOTIX-Produktes) bereit, dem Vertragspartner auf Anforderung bei der MOBOTIX AG, Luxemburger Str. 6, 67657 Kaiserslautern, die ausführbaren Programme und den Quelltext gemäß den Copyleft-Lizenzen zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck hat der Vertragspartner die Seriennummer seines MOBOTIX-Produkts zu übermitteln.
Die Software des Gegenstands enthält auch urheberrechtlich geschützte Programme der MOBOTIX. Die Programme dürfen nur vom aktuellen Besitzer, Eigentümer oder dem Auftragnehmer des Besitzers oder Eigentümers zusammen mit einem MOBOTIX-Produkt mit derselben Produkttypenbezeichnung wie der Gegenstand genutzt werden.

3.5 MOBOTIX ist nicht dazu verpflichtet, die in der Software des Gegenstandes enthaltenen Programme auf dem neuesten Stand zu halten, zu pflegen, zu warten oder gar neuere Versionen ("Updates") unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Typenzuordnung von Update und Kamera strikt zu beachten. Stellt MOBOTIX jedoch neuere Versionen unentgeltlich durch Eröffnung einer Möglichkeit zum Herunterladen der Programme zur Verfügung, so geschieht dies unter Ausschluss der Haftung und Gewährleistung für das neue Programm und seiner Installierbarkeit. MOBOTIX übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für etwaige Schäden, Folgeschäden, Ausfälle oder Datenverluste, die durch ein Software-Update entstehen können. Dieser Haftungs- und Gewährleistungsausschluss gilt nicht bei arglistigem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der MOBOTIX oder ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
MOBOTIX ist nicht bekannt, dass, vorbehaltlich Ziffer 3.4, an der Software des Gegenstandes Urheber-, Patent- oder sonstige gewerblichen Schutz- oder Immaterialgüterrechte Dritter – im In- oder im Ausland – bestehen. MOBOTIX übernimmt jedoch keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Sofern der Nutzer wegen der Verletzung von Rechten Dritter aufgrund der Verwendung der Software in Anspruch genommen wird, besteht hierfür kein Ausgleichs- oder Ersatzanspruch gegen MOBOTIX.
Der tatsächliche Einsatz neuerer Programmversionen erfolgt grundsätzlich auf Grund freier Entscheidung des Vertragspartners, der auch die Risiken des Herunterladens, einer fehlerhaften Eigeninstallation sowie der Verwendung der Software bewusst allein übernimmt. Insbesondere können neuere Programme bei älteren Produkten der MOBOTIX zu Fehlern und Ausfällen führen.

4. Lieferung, Transport

4.1 Lieferungen von MOBOTIX erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners der MOBOTIX, soweit nicht schriftlich anderweitig vereinbart. Ist der Vertragspartner Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, geht die Gefahr bei Lieferungen von MOBOTIX erst mit Übergabe an den Vertragspartner über.

4.2 Die Wahl des Versandweges bleibt MOBOTIX vorbehalten, insbesondere kann MOBOTIX, falls erforderlich, einen betriebsfremden Transporteur beauftragen.

4.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und MOBOTIX von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Meldung des Spediteurs und durch eine Erklärung, die vom Vertragspartner unterschrieben sein muss, Mitteilung zu machen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch MOBOTIX oder den jeweiligen Hersteller bereitzuhalten.

5. Lieferzeit

5.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart werden.

5.2 Falls die Lieferzeit von MOBOTIX nicht eingehalten wird, kann der Vertragspartner nach Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, die Erfüllung des Vertrages ablehnen. In diesem Falle ist ein Schadenersatzanspruch des Vertragspartners ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von MOBOTIX oder eines gesetzlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei einer Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.3 Im Falle höherer Gewalt ist MOBOTIX berechtigt, Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer anschließenden Anlaufzeit angemessen hinauszuschieben oder, wenn die Leistung tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich ist, vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Aussperrungen, sonstige unvorhergesehene Betriebs-störungen und alle im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ausfälle. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr, wenn MOBOTIX ihrerseits nicht innerhalb einer angemessenen Frist beliefert wird. In den in diesem Abschnitt genannten Fällen ist MOBOTIX allerdings nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn MOBOTIX die Hindernisse zu vertreten hat.

5.4 Wird vor Lieferung durch den Vertragspartner eine andere als die bestellte Ausführung des Kaufgegenstandes verlangt und stimmt MOBOTIX dem Ansinnen des Vertragspartners zu, wird der Lauf der Lieferfrist unterbrochen. Gegebenenfalls wird die Lieferfrist um die für die andersartige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.

5.5 Befindet sich der Vertragspartner im Abnahmeverzug, so ist MOBOTIX berechtigt, nach Ablauf einer von MOBOTIX zu setzenden Nachfrist und entsprechender Androhung die Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Der Schadensersatz beträgt 30% vom Kaufpreis, wobei es dem Vertragspartner vorbehalten bleibt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. MOBOTIX ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.

6. Zahlung

6.1 Zahlungen dürfen nur an MOBOTIX direkt oder an von MOBOTIX schriftlich bevollmächtige Personen geleistet werden. Forderungen von MOBOTIX sind mit Rechnungsdatum fällig. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärung von MOBOTIX 7 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht gezahlt hat.

6.2 Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

6.3 Bei Zahlungsverzug, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, Einleitung eines Insolvenzverfahrens hat MOBOTIX das Recht, alle aus der Geschäftsverbindung bestehenden Schulden für sofort fällig zu erklären, auch wenn sie gestundet sind. Außerdem ist MOBOTIX in Fällen des Zahlungsverzuges des Vertragspartners, unbeschadet aller anderer Rechte, befugt, eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und vom Vertrag zurück-zutreten und die Ware herauszuverlangen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6.4 MOBOTIX obliegt ausschließlich die Bestimmung, auf welche von mehreren Forderungen Zahlungseingänge verrechnet werden. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist MOBOTIX berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Der Liefergegenstand bleibt solange Eigentum von MOBOTIX, bis alle Ansprüche von MOBOTIX, die aus den Geschäfts-beziehungen beider Vertragspartner entstehen, seien es bereits entstandene oder künftig entstehende Ansprüche, restlos erfüllt sind.

7.2 Die Weiterveräußerung der Ware ist nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes zulässig. Für den Fall, dass der Vertrags-partner beim Weiterverkauf den Eigentumsvorbehalt nicht weitergibt, tritt er seine Forderungen gegen den Erwerber an MOBOTIX ab.

7.3 Falls der verkaufte Gegenstand eingebaut, vermischt oder verarbeitet wird, so dass der Eigentumsvorbehalt untergeht, tritt der Vertragspartner seine Ansprüche gegen Dritte, die hieraus resultieren, in Höhe des Rechnungsbetrages an MOBOTIX ab.

7.4 Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Liefergegenstandes vor vollständiger Kaufpreiszahlung ist unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Maßnahmen durch Dritte ist MOBOTIX unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten derartiger Maßnahmen trägt der Vertragspartner. Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, die Ware nach Aufhebung der Pfändung an MOBOTIX auszuhändigen.

7.5 Der Vertragspartner ist zur sachgemäßen Lagerung der Ware von MOBOTIX und deren ordnungsgemäßer Versicherung verpflichtet.

8. Gewährleistung, Haftung

8.1 Der Vertragspartner ist, soweit er Verbraucher ist, verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von einem Monat nach Feststellung des Mangels MOBOTIX schriftlich anzuzeigen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, sind Sachund Rechtsmängel unverzüglich nach Eingang der Ware oder Entdeckung des Mangels schriftlich mitzuteilen. In beiden Fällen sind die Mängel dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben. Bei Unternehmern gilt § 377 HGB, soweit anwendbar.

8.2 Ist der Vertragspartner Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit hier nichts anderes geregelt ist.

8.3 Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist eine Haftung für normale Abnutzung ausgeschlossen. Werden Betriebsoder Wartungsanweisungen von MOBOTIX nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, sind Mängelansprüche ausgeschlossen, wenn der Unternehmer eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder unerheblicher Beein-trächtigung der Brauchbarkeit sind gleichfalls sämtliche Mängelansprüche des Unternehmers ausgeschlossen.

8.4 Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist MOBOTIX im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung oder Neuherstellung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht dem Vertragspartner das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Will der Vertragspartner Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

8.5 Für in Kameras fest eingebaute oder zusammen mit Kameras als Zugabe ausgelieferte Flash-Speichermedien (CF- oder SD-Karten, USB-Speicher) ist jede Haftung von MOBOTIX ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Schäden an oder durch den Einsatz von Flash-Speichermedien, die dem Kunden nicht von MOBOTIX verkauft worden sind.

8.6 Die mangelhafte Ware ist MOBOTIX auf Verlangen zu übersenden. Die im Rahmen der Nacherfüllung ausgetauschten Teile werden Eigentum von MOBOTIX. Hat der Vertragspartner die von MOBOTIX gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verbunden, so haftet MOBOTIX nicht für die Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Ware oder des Einbaus der nachgelieferten Ersatzware. Der Vertragspartner muss MOBOTIX Gelegenheit zur Untersuchung oder zur schriftlichen Stellungnahme geben, bevor er die Ware von MOBOTIX ausbaut.
Hat MOBOTIX nach Meldung eines Mangels oder einer Störung durch den Vertragspartner Leistungen für eine Instandsetzung der Kamera erbracht und lag und liegt kein Sachmangel vor, so hat der Vertragspartner die hierdurch entstandenen Kosten mit einem Anteil von 100,00 Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pauschalisiert zu tragen. Die Kosten der Fehlersuche übernimmt MOBOTIX.
Bei mangelhafter Ware, insbesondere bei mangelhaften Kameramodellen mit zusätzlichen Flash-Speichermedien (CF- oder SD-Karten, USB-Speicher), ist es möglich, dass auf dem internen Speicher gespeicherte Daten verloren gehen. MOBOTIX wird sich im Rahmen von Reparaturarbeiten bemühen, den Verlust von Daten möglichst gering zu halten. Im Übrigen gilt für die Haftung von MOBOTIX im Falle des Verlusts von Daten die Regelung in Ziffer 8.8.

8.7 Der Vertragspartner ist verpflichtet, mangelhafte Geräte nicht weiterzuverwenden und umgehend bei Bekanntwerden der Mängel Maßnahmen einzuleiten, damit Folgeschäden verhindert bzw. eingegrenzt werden. Im übrigen ist MOBOTIX sofort zu informieren.

8.8 (a) MOBOTIX haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von MOBOTIX oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet MOBOTIX nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Vertragspartners ist ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der beiden vorstehenden Sätze gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Veretzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Soweit MOBOTIX nach dieser Vorschrift haftet, ist die Haftung auf € 50.000,00 pro Schadensereignis beschränkt.

(b) Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

8.9 Für die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Sicherheitsvorschriften bei der Handhabung bzw. beim Betrieb der gelieferten Geräte ist alleine der Vertragspartner verantwortlich. Insbesondere müssen Bestimmungen für den Betrieb von Endgeräten am ISDN eingehalten und ein entsprechender Überspannungsschutz vor Inbetriebnahme eingerichtet werden. Bei Missachtung der entsprechenden Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien, dürfen gelieferte Waren bzw. Geräte nicht in Betrieb genommen werden. In diesen Fällen ist eine Haftung von MOBOTIX ausgeschlossen.

8.10 Bei Verträgen, die gebrauchte Gegenstände betreffen, sind insoweit alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verträgen mit Verbrauchern oder im Fall von Vorsatz oder wenn MOBOTIX den Mangel arglistig verschwiegen hat.

8.11 Dem Vertragspartner, der nicht Kaufmann ist, steht wegen seiner Rechte kein Zurückbehaltungsrecht gegen Forderungen der MOBOTIX zu, die sich nicht auf dieses Vertragsverhältnis beziehen. Bei Verträgen mit Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsweigerungsrecht des Vertragspartners ausgeschlossen.

8.12 Der Vertragspartner hat sich vor der Verbindung von MOBOTIX-Produkten mit anderen Sachen, insbesondere einer EDV- oder Telekommunikationsanlage zu vergewissern, dass ein Ausfall oder Fehlverhalten des MOBOTIX-Produkts keine weitergehenden Schäden an seinen Sachen oder Daten anrichten kann. Er hat die MOBOTIX-Produkthinweise vor der Installation zu beachten. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur regelmäßigen, mindestens täglichen Datensicherung.

(a) Unbeschadet der Regelung in Ziffer 8.10, beträgt die Verjährungsfrist, soweit eine gebrauchte Sache Liefer-gegenstand ist, für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln 6 Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln 1 Jahr.

(b) Soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte gleich aus welchem Rechtsgrund 1 Jahr.

(c) Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten nicht im Fall des Vorsatzes oder wenn MOBOTIX den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Fall des Vorsatzes gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Hat MOBOTIX den Mangel arglistig verschwiegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden.

8.13 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. MOBOTIX haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ihres Internet-Shops noch für technische und elektronische Fehler während einer Verkaufsveranstaltung, auf die MOBOTIX keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

9. Rückgabe

9.1 Rücksendungen von Waren sind nur zulässig mit MOBOTIX' vorheriger Zustimmung, die durch Angabe einer Rücksendenummer (RMA-Nummer) erteilt wird. Dem Vertragspartner wird von MOBOTIX ein Rücksendeantrag (RMA-Auftrag) übermittelt. Den Rücksendungen ist der Rücksendeantrag mit ausführlicher Fehlerbeschreibung beizulegen.

9.2 Die Rückgabe hat an einen von MOBOTIX für die Rücksendung bestimmten Ort zu erfolgen. Dieses ist der Erfüllungsort der Rückgabe und bei ordnungsgemäßer Abnahme der Ort des Gefahrenübergangs auf MOBOTIX.

10. Widerrufsrecht, Belehrung

10.1 Erfolgt der Vertragsschluss über den Internet-Shop von MOBOTIX, kann der Vertragspartner, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, EMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: MOBOTIX AG, Luxemburger Straße 6, 67657 Kaiserslautern, Fax: 0631/3033-190; Mail:

10.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Vertragspartner die empfangenen Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Vertragspartner insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Vertragspartner die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt oder der Vertragspartner bei einem höheren Preis die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, trägt der Vertragspartner die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht paketversandfertige Sachen werden beim Vertragspartner abgeholt.

11. Sonderanfertigungen

11.1 Soweit nicht anders vereinbart, wird bei der Auftragsbestätigung durch MOBOTIX 1/3 der veranschlagten Kosten fällig.

11.2 Werkzeuge, Formen usw. sind alleiniges Eigentum von MOBOTIX, auch wenn sie dem Vertragspartner berechnet wurden.

11.3 Der Vertragspartner stellt MOBOTIX bei Ware, die nach seinen Anforderungen, Spezifikationen usw. gefertigt wird, von allen Ansprüchen auf erstes Anfordern und summenmäßig unbegrenzt frei, die Dritte aus gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten, Warenzeichen usw. gegen MOBOTIX oder den Vorlieferanten von MOBOTIX erheben könnten. Das gleiche gilt, wenn der Vertragspartner Ware von MOBOTIX ohne MOBOTIX Einverständnis so verwendet, dass Rechte Dritter verletzt werden können.

12. Datenschutz

12.1 MOBOTIX verwendet die vom Vertragspartner mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts.

12.2 Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die vom Vertragspartner angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Vertragspartners. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung der Bestellung zu erteilen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann auf der Web-Site von MOBOTIX abgerufen sowie vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden.

12.3 Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote von MOBOTIX zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden zunächst ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der abgeschlossenen Kaufverträge verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste. Solche Nutzungsdaten wird MOBOTIX darüber hinaus für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Teledienste zur Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen verwenden. Der Vertragspartner ist berechtigt und hat die Möglichkeit, dieser Nutzung der Nutzungsdaten zu widersprechen.

12.4 Soweit der Vertragspartner weitere Informationen wünscht oder die von ihm ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung der Bestandsdaten abrufen oder widerrufen will bzw. der Verwendung der Nutzungsdaten widersprechen will, steht ihm MOBOTIX unter der E-Mail-Adresse zur Verfügung.

13. Sonstiges

13.1 Das Aufrechnungsrecht des Vertragspartners ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine unstrittige, rechtskräftige oder von MOBOTIX anerkannte Gegenforderung.

13.3 Die Rechte des Vertragspartners aus den mit MOBOTIX getätigten Geschäften sind nicht übertragbar. § 354a HGB bleibt unberührt.

14. Export

14.1 Alle durch MOBOTIX gelieferten Produkte sind zum Verbleib in dem mit dem Vertragspartner vereinbarten Lieferland bestimmt. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die Wiederausfuhr von Produkten dem Außenhandelsrecht der BRD bzw. des Ursprungslandes unterliegt, ggf. genehmigungspflichtig ist.

14.2 Es obliegt dem Vertragspartner, sich über diese Vorschriften im Einzelnen zu informieren und ggf. entsprechende Genehmigungen zu beantragen. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiter, alle Empfänger solcher von MOBOTIX bezogenen Produkte oder technischen Informationen in gleicher Weise zu verpflichten und über die Notwendigkeit der Einhaltung solcher Rechtsvorschriften zu unterrichten.

14.3 Auskünfte und Genehmigungen erteilt nach deutschem Recht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 65760 Eschborn/TS, nach US-Recht das U.S. Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230, U.S.A.

15. Gerichtsstand

15.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und MOBOTIX unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Erfüllungsort für die Leistung beider Vertragspartner ist Kaiserslautern. Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Kaiserslautern vereinbart. MOBOTIX behält sich vor, stattdessen am Sitz des Vertragspartners zu klagen. Ist der Vertragspartner Verbraucher, bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.