Deutsche bersetzung der GNU General Public License

Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH http://www.suse.de von Katja Lachmann 
bersetzungen, berarbeitet von Peter Gerwinski, G-N-U GmbH http://www.g-n-u.de 
(31. Oktober 1996, 4. Juni 2000)


Diese bersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verstndnis der GNU 
General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht 
um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte bersetzung.

Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser 
bersetzung, und sie hat diese bersetzung auch nicht als rechtskrftigen 
Ersatz fr die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die bersetzung nicht sorgfltig 
von Anwlten berprft wurde, knnen die bersetzer nicht garantieren, da die 
bersetzung die rechtlichen Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie 
sichergehen wollen, da von Ihnen geplante Aktivitten im Sinne der GNU-GPL 
gestattet sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.

Die Free Software Foundation mchte Sie darum bitten, diese bersetzung nicht 
als offizielle Lizenzbedingungen fr von Ihnen geschriebene Programme zu 
verwenden. Bitte benutzen Sie hierfr stattdessen die von der Free Software 
Foundation herausgegebene englischsprachige Originalversion.


This is a translation of the GNU General Public License into German. This 
translation is distributed in the hope that it will facilitate understanding, 
but it is not an official or legally approved translation.

The Free Software Foundation is not the publisher of this translation and has 
not approved it as a legal substitute for the authentic GNU General Public 
License. The translation has not been reviewed carefully by lawyers, and 
therefore the translator cannot be sure that it exactly represents the legal 
meaning of the GNU General Public License. If you wish to be sure whether your 
planned activities are permitted by the GNU General Public License, please 
refer to the authentic English version.

The Free Software Foundation strongly urges you not to use this translation as 
the official distribution terms for your programs; instead, please use the 
authentic English version published by the Free Software Foundation.

GNU General Public License

Deutsche bersetzung der Version 2, Juni 1991

Copyright  1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.

59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA

peter@gerwinski.de

Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfltigen und 
unvernderte Kopien zu verbreiten; nderungen sind jedoch nicht erlaubt.


Diese bersetzung ist kein rechtskrftiger Ersatz fr die englischsprachige 
Originalversion!

Vorwort

Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die 
Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verndern. Im Gegensatz 
dazu soll Ihnen die GNU General Public License , die Allgemeine ffentliche GNU-
Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, da die 
Software fr alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt fr den Groteil der von 
der Free Software Foundation herausgegebenen Software und fr alle anderen 
Programme, deren Autoren ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch 
Sie knnen diese Mglichkeit der Lizenzierung fr Ihre Programme anwenden. (Ein 
anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen 
der GNU Library General Public License , der Allgemeinen ffentlichen GNU-
Lizenz fr Bibliotheken.) [Mittlerweile wurde die GNU Library Public License 
von der GNU Lesser Public License abgelst - Anmerkung des bersetzers.]

Die Bezeichnung ,,freie`` Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den 
Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier 
Software zu verbreiten (und etwas fr diesen Service zu berechnen, wenn Sie 
mchten), die Mglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den 
Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, da Sie die 
Software ndern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden drfen - 
und da Sie wissen, da Sie dies alles tun drfen.

Um Ihre Rechte zu schtzen, mssen wir Einschrnkungen machen, die es jedem 
verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese 
Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschrnkungen folgen bestimmte 
Verantwortlichkeiten fr Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie 
verndern.

Beispielsweise mssen Sie den Empfngern alle Rechte gewhren, die Sie selbst 
haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines solchen 
Programms verbreiten. Sie mssen sicherstellen, da auch die Empfnger den 
Quelltext erhalten bzw. erhalten knnen. Und Sie mssen ihnen diese Bedingungen 
zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter 
ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die 
Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfltigen, zu verbreiten und/oder 
zu verndern.

Um die Autoren und uns zu schtzen, wollen wir darberhinaus sicherstellen, da 
jeder erfhrt, da fr diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn 
die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, mchten 
wir, da die Empfnger wissen, da sie nicht das Original erhalten haben, damit 
irgendwelche von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprnglichen 
Autors schdigen.

Schlielich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-
Patente bedroht. Wir mchten die Gefahr ausschlieen, da Distributoren eines 
freien Programms individuell Patente lizensieren - mit dem Ergebnis, da das 
Programm proprietr wrde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, da 
jedes Patent entweder fr freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden mu 
oder berhaupt nicht lizenziert werden darf.

Es folgen die genauen Bedingungen fr die Vervielfltigung, Verbreitung und 
Bearbeitung:

Allgemeine ffentliche GNU-Lizenz Bedingungen fr die Vervielfltigung, 
Verbreitung und Bearbeitung

0. Diese Lizenz gilt fr jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in dem ein 
entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, da das 
Datenwerk unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet 
werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder Datenwerk als 
,,das Programm`` bezeichnet; die Formulierung ,,auf dem Programm basierendes 
Datenwerk`` bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im 
urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das Programm, auch 
auszugsweise, sei es unverndert oder verndert und/oder in eine andere Sprache 
bersetzt, enthlt. (Im folgenden wird die bersetzung ohne Einschrnkung als 
,,Bearbeitung`` eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als ,,Sie`` 
angesprochen.

Andere Handlungen als Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von 
dieser Lizenz nicht berhrt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der 
Vorgang der Ausfhrung des Programms wird nicht eingeschrnkt, und die Ausgaben 
des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem 
Programm basierendes Datenwerk darstellt (unabhngig davon, da die Ausgabe 
durch die Ausfhrung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hngt von den 
Funktionen des Programms ab.

1. Sie drfen auf beliebigen Medien unvernderte Kopien des Quelltextes des 
Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung 
hierfr ist, da Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk 
sowie einen Haftungsausschlu verffentlichen, alle Vermerke, die sich auf 
diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverndert lassen und 
desweiteren allen anderen Empfngern des Programms zusammen mit dem Programm 
eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.

Sie drfen fr den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebhr verlangen. Wenn Sie 
es wnschen, drfen Sie auch gegen Entgeld eine Garantie fr das Programm 
anbieten.

2. Sie drfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verndern, 
wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk entsteht; Sie drfen 
derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfltigen 
und verbreiten, vorausgesetzt, da zustzlich alle im folgenden genannten 
Bedingungen erfllt werden:

1. Sie mssen die vernderten Dateien mit einem aufflligen Vermerk versehen, 
der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder nderung 
hinweist.

2. Sie mssen dafr sorgen, da jede von Ihnen verbreitete oder verffentlichte 
Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet 
ist, Dritten gegenber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne 
Lizenzgebhren zur Verfgung gestellt wird.

3. Wenn das vernderte Programm normalerweise bei der Ausfhrung interaktiv 
Kommandos einliest, mssen Sie dafr sorgen, da es, wenn es auf dem blichsten 
Wege fr solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder 
ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthlt sowie einen Hinweis, 
da es keine Gewhrleistung gibt (oder anderenfalls, da Sie Garantie leisten), 
und da die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten 
drfen. Auch mu der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie 
dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv 
arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, mu Ihr auf dem 
Programm basierendes Datenwerk auch keine solche Meldung ausgeben).

Diese Anforderungen gelten fr das bearbeitete Datenwerk als Ganzes. Wenn 
identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm abgeleitet sind 
und vernnftigerweise als unabhngige und eigenstndige Datenwerke fr sich 
selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht 
fr die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenstndige Datenwerke 
weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen 
weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann mu 
die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren 
Bedingungen fr weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt 
werden - und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhngig vom jeweiligen Autor.

Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fr Datenwerke in 
Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte fr Datenwerke streitig zu machen, die 
komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte 
zur Kontrolle der Verbreitung von Datenwerken, die auf dem Programm basieren 
oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, 
auszuben.

Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Datenwerkes, das 
nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm 
basierenden Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium 
dieses andere Datenwerk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.

3. Sie drfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk gem 
Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfhrbarer Form unter den Bedingungen der 
Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben - vorausgesetzt, da Sie auerdem 
eine der folgenden Leistungen erbringen:

1. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstndigen zugehrigen 
maschinenlesbaren Quelltext auf einem fr den Datenaustausch blichen Medium 
aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 
erfolgen mu. Oder:

2. Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang 
gltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollstndige 
maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfgung zu stellen - zu nicht 
hheren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -
, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem 
fr den Datenaustausch blichen Medium weitergegeben wird. Oder:

3. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der 
Zurverfgungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese 
Alternative ist nur fr nicht-kommerzielle Verbreitung zulssig und nur, wenn 
Sie das Programm als Objectcode oder in ausfhrbarer Form mit einem 
entsprechenden Angebot gem Absatz b erhalten haben.)

Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des Datenwerkes 
verstanden, die fr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Fr ein 
ausfhrbares Programm bedeutet ,,der komplette Quelltext``: Der Quelltext aller 
im Programm enthaltenen Module einschlielich aller zugehrigen 
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und 
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der 
verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was blicherweise (entweder 
als Quelltext oder in binrer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des 
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm 
luft - es sei denn, diese Komponente selbst gehrt zum ausfhrbaren Programm.

Wenn die Verbreitung eines ausfhrbaren Programms oder von Objectcode dadurch 
erfolgt, da der Kopierzugriff auf eine dafr vorgesehene Stelle gewhrt wird, 
so gilt die Gewhrung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als 
Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den 
Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.

4. Sie drfen das Programm nicht vervielfltigen, verndern, weiter 
lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrcklich 
gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfltigung, Modifizierung, 
Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre 
Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen 
Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange 
diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.

5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht 
unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das 
Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu verndern oder zu verbreiten. 
Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht 
anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) 
verndern oder verbreiten, erklren Sie Ihr Einverstndnis mit dieser Lizenz 
und mit allen ihren Bedingungen bezglich der Vervielfltigung, Verbreitung und 
Vernderung des Programms oder eines darauf basierenden Datenwerks.

6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes 
Datenwerk) weitergeben, erhlt der Empfnger automatisch vom ursprnglichen 
Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten 
Bestimmungen zu vervielfltigen, zu verbreiten und zu verndern. Sie drfen 
keine weiteren Einschrnkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte 
des Empfngers vornehmen. Sie sind nicht dafr verantwortlich, die Einhaltung 
dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer 
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen 
begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschlu, Vergleich oder anderweitig) 
auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien 
Sie diese Umstnde nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen 
nicht mglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen 
in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann 
drfen Sie als Folge das Programm berhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel 
ein Patent nicht die gebhrenfreie Weiterverbreitung des Programms durch 
diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten 
haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese 
Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu 
verzichten.

Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungltig oder unter bestimmten 
Umstnden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne 
nach angewandt werden; im brigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.

Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente 
oder andere Eigentumsansprche zu verletzen oder die Gltigkeit solcher 
Ansprche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integritt 
des Verbreitungssystems der freien Software zu schtzen, das durch die Praxis 
ffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben grozgige Beitrge 
zu dem groen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen 
auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am 
Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen 
Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen 
Einflu.

Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz 
aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.

8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten 
Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschtzte 
Schnittstellen eingeschrnkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das 
Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische 
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden, 
so da die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die 
nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die 
Beschrnkung, als wre sie in diesem Text niedergeschrieben.

9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit berarbeitete und/oder 
neue Versionen der General Public License verffentlichen. Solche neuen 
Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwrtigen entsprechen, knnen 
aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu 
werden.

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem 
Programm angegeben wird, da es dieser Lizenz in einer bestimmten 
Versionsnummer oder ,,jeder spteren Version`` (``any later version'') 
unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten 
Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spteren Version, die von der 
Free Software Foundation verffentlicht wurde. Wenn das Programm keine 
Versionsnummer angibt, knnen Sie eine beliebige Version whlen, die je von der 
Free Software Foundation verffentlicht wurde.

10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien 
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen fr die Verbreitung anders sind, 
schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Fr Software, 
die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an 
die Free Software Foundation ; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich 
Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum 
einen den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten 
Datenwerke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und 
Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu frdern.

Keine Gewhrleistung

11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei 
Gewhrleistung fr das Programm, soweit dies gesetzlich zulssig ist. Sofern 
nicht anderweitig schriftlich besttigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder 
Dritte das Programm so zur Verfgung, ,,wie es ist``, ohne irgendeine 
Gewhrleistung, weder ausdrcklich noch implizit, einschlielich - aber nicht 
begrenzt auf - Marktreife oder Verwendbarkeit fr einen bestimmten Zweck. Das 
volle Risiko bezglich Qualitt und Leistungsfhigkeit des Programms liegt bei 
Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten 
fr notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.

12. In keinem Fall, auer wenn durch geltendes Recht gefordert oder 
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein 
Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, 
Ihnen gegenber fr irgendwelche Schden haftbar, einschlielich jeglicher 
allgemeiner oder spezieller Schden, Schden durch Seiteneffekte 
(Nebenwirkungen) oder Folgeschden, die aus der Benutzung des Programms oder 
der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschlielich - aber nicht 
beschrnkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, 
die von Ihnen oder anderen getragen werden mssen, oder dem Unvermgen des 
Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn 
ein Copyright-Inhaber oder Dritter ber die Mglichkeit solcher Schden 
unterrichtet worden war.

Ende der Bedingungen

Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme anwenden 
knnen

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da es vom grtmglichen 
Nutzen fr die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten, indem Sie 
es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen 
weiterverbreiten und verndern kann.

Um dies zu erreichen, fgen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem Programm hinzu. 
Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu stellen, um 
den Gewhrleistungsausschlu mglichst deutlich darzustellen; zumindest aber 
sollte jede Datei eine Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis 
darauf, wo die vollstndigen Vermerke zu finden sind. [eine Zeile mit dem 
Programmnamen und einer kurzen Beschreibung] Copyright (C) [Jahr]  [Name des 
Autors]

This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under 
the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software 
Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later 
version.

This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY 
WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A 
PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.

You should have received a copy of the GNU General Public License along with 
this program; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 59 Temple 
Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA.

Auf Deutsch: [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung] 
Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors]

Dieses Programm ist freie Software. Sie knnen es unter den Bedingungen der GNU 
General Public License, wie von der Free Software Foundation verffentlicht, 
weitergeben und/oder modifizieren, entweder gem Version 2 der Lizenz oder 
(nach Ihrer Option) jeder spteren Version.

Die Verffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, da es Ihnen von 
Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar ohne die implizite 
Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. 
Details finden Sie in der GNU General Public License.

Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem 
Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die Free Software 
Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA.

Fgen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per Brief 
erreichbar sind.

Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafr, da es nach dem Start einen 
kurzen Vermerk ausgibt: version 69, Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors] 
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type `show w'. This 
is free software, and you are welcome to redistribute it under certain 
conditions; type `show c' for details.

Auf Deutsch: Version 69, Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors] Fr Gnomovision 
besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' fr Details ein. Gnonovision ist 
freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben drfen; geben 
Sie `show c' fr Details ein.

Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die entsprechenden 
Teile der GNU-GPL anzeigen. Natrlich knnen die von Ihnen verwendeten 
Kommandos anders heien als `show w' und `show c'; es knnten auch Mausklicks 
oder Menpunkte sein - was immer am besten in Ihr Programm pat.

Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als 
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht fr das 
Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen mssen Sie 
natrlich ndern. Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the 
program `Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by James 
Hacker.

[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989 Ty Coon, President of Vice

Auf Deutsch: Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das 
von James Hacker geschriebene Programm ,Gnomovision` (einem Schrittmacher fr 
Compiler).

[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989 Ty Coon, Vizeprsident

Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des Programms in 
proprietre Programme. Ist Ihr Programm eine Funktionsbibliothek, so kann es 
sinnvoller sein, das Binden proprietrer Programme mit dieser Bibliothek zu 
gestatten. Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public 
License anstelle dieser Lizenz verwenden. 